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Wiedereingliederungsteilzeit und Kurzarbeit
#2
Hat das BMAFJ in seinem pragmatischen Lösungsansatz auch an jene Fälle der Kurzarbeit gedacht, in denen die Arbeitszeit nur um beispielesweise 20% herabgesetzt wird, die WIETZ aber beispielsweise 50% beträgt.

Durch das "Aussetzen" der WIETZ müsste der wieder einzugliedernde AN dann plötzlich 80% statt 50% arbeiten.
So kann das nicht richtig sein ...

In praktisch allen anderen Fällen der vorübergehenden AZ-Herabsetzungen (Eltern-TZ, Bildungs-TZ, Pflege-TZ etc) wird vom verringerten TZ-Ausmaß weiter verringert. Das scheint auch bei der WIETZ im Zweifel die pragmatischere Lösung zu sein.

Der "pragmatische Lösungsansatz" des BMAFJ funktioniert m.E. nur dort, wo die KuA-Herabsetzung mindestens so hoch ist wie die WIETZ-Herabsetzung ...
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RE: Wiedereingliederungsteilzeit und Kurzarbeit - von CGV1 - 23.04.2020, 18:58

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