12.05.2020, 17:41
Den Frage-Antworten-Sammlungen der WKO finden Sie unter der Frage Nr. 29 (29. Worauf ist zu achten, wenn Arbeitsverhältnisse während der Kurzarbeit beendet werden?) unter anderem folgende Antwort
Folgende Beendigungen grundsätzlich behaltepflichtiger Arbeitsverhältnisse sind für den Bezug der Kurzarbeitsbeihilfe jedoch unschädlich und lösen keine Auffüllverpflichtung aus:
Folgende Beendigungen grundsätzlich behaltepflichtiger Arbeitsverhältnisse sind für den Bezug der Kurzarbeitsbeihilfe jedoch unschädlich und lösen keine Auffüllverpflichtung aus:
- die Beendigung infolge von Tod oder Pensionierung.