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Firmenwagen mit priv.Nutzung / Änderung
#2
zu Frage 1:

Hier kann man durchaus von einer Betriebsübung sprechen, die vom Unternehmen auf gar keinen Fall einseitig eingestellt werden kann.


zu Frage 2:

Dort, wo es keine Widerrufsvorbehalte gibt, kann das Firmen-KFZ nicht einseitig "weggenommen" werden. Dort, wo es Widerrufsvorbehalte gibt, muss man checken, ob nicht doch ein finanzieller Ausgleich dafür gewährt werden muss.

Insgesamt also auch ein wichtiges Beratungsthema. Dass die Firma "sparen" muss, ist sicherlich kein Einzelfall. Dass aber Verträge einzuhalten sind, ist auch unumstritten. Daher muss man auch die jeweilige vertragliche Situation im Detail sich ansehen, daher ist meine Einschätzung mal unverbindlich zur ersten Orientierung der Situation.
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RE: Firmenwagen mit priv.Nutzung / Änderung - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.05.2020, 13:54

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