13.07.2020, 16:41
Guten Tag,
eine Rechtsnorm ist noch besser als eine Meinung: Nach § 34 lit. d des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen sind diese Einkünfte grundsätzlich in Österreich steuerpflichtig.
Ich sehe in bestimmten Konstellationen allerdings Interpretationsspielraum.
Viele Grüße
eine Rechtsnorm ist noch besser als eine Meinung: Nach § 34 lit. d des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen sind diese Einkünfte grundsätzlich in Österreich steuerpflichtig.
Ich sehe in bestimmten Konstellationen allerdings Interpretationsspielraum.
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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