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Neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung
#2
Nach Ansicht der ÖGK (Leistungsabteilung) muss hier erneut eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung ausgestellt werden.

Die Bemessungsgrundlagen (Entgelt vor Krankengeld) ändern sich aber nicht.

Das, was neu ist, ist die Angabe der Dauer der von Ihrer Seite aus zu leistenden Entgeltsfortzahlung.
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RE: Neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.09.2020, 09:15

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