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Die Beseitigung der AMS-Nachforderungen für die Phase 1 - Konsequenzen für das Lohnve
#3
Zu Frage 1: ja, Sie wählen hier irgeneinen Kalendermonat aus, der vor der Phase 2 einen voll entlohnten Kalendermonat ergibt.

zu Frage 2: dieser ausgewählte Kalendermonat hat aber keinerlei Auswirkungen negativer Natur auf die AMS-Kurzarbeitsabrechnung (die Beihilfe bleibt für diesen Monat erhalten).
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RE: Die Beseitigung der AMS-Nachforderungen für die Phase 1 - Konsequenzen für das Lohnve - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.12.2020, 23:07

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