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Urlaub begünstigter Behinderter
#2
Nachdem der Sonderurlaub nicht im UrlG sondern im KV geregelt ist, wird - wenn der KV dazu nichts gegenteiliges vorsieht - die allgemeine Verjährungsfrist nach dem ABGB anzuwenden sein und der Anspruch auf Sonderurlaub für 3 Jahre zurück verjährt sein dürfte.
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Nachrichten in diesem Thema
Urlaub begünstigter Behinderter - von wito75 - 28.01.2021, 09:21
RE: Urlaub begünstigter Behinderter - von ProF - 28.01.2021, 10:13

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