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Kurzarbeit und unwiderrufliche Überstundenpauschalen
#3
Vielen Dank erstmal für Ihre Antwort!

Irgendwo hab ich da "den Wurm drin". 

Bei mir errechnet sich aber eine niedrigere Beihilfe wenn ich als Basis jenes Bruttoentgelt inklusive der ÜStpauschale eingebe und die Beihilfe wird höher wenn ich nur das Brutto ohne Pauschale eingebe. 
Obwohl bei "Bruttoentgelt vor Kurzarbeit" ausdrücklich dabei steht, dass dies jenes Entgelt sein sollte inklusive der unwiderruflichen ÜStpauschale.

Wenn ich also "Bruttoentgelt vor Kurzarbeit" jenes inklusive Überstundenpauschale eingebe, und die Normalarbeitszeit so wie vorgeschrieben auch keine Überstunden beinhalten darf, kommt weniger Beihilfe raus.

Was mache ich falsch?  Huh
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RE: Kurzarbeit und unwiderrufliche Überstundenpauschalen - von KMst - 29.01.2021, 10:30

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