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Rückerstattung nach dem Epidemiegesetz - keine Sonderzahlungen mehr dabei
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Rückerstattung nach dem Epidemiegesetz - keine Sonderzahlungen mehr dabei

Das Gesundheitsministerium teilte heute auf Anfrage mit, dass "aufgrund hausinterner Überlegungen" keinerlei (anteilige) Sonderzahlungen mehr in Bezug auf das fortbezahlte Entgelt nach § 32 Epidemiegesetz erstattet werden.

Anmerkung:

Damit ist die umstrittene Praxis des "Sonderzahlungsroulette" vom Tisch und wir haben auch das Jahressechstelproblem weg (gemeint: getrennte Abrechnungen von an und für sich einheitlichen Sonderzahlungen für abgabenrechtliche Zwecke).

Die Bezirksverwaltungsbehörden werden unter Umständen das Stellen neuer Anträge verlangen (ist schon vorgekommen und wird mit Sicherheit als - weitere - Schikane empfunden werden).

Nachtrag:

Von Seiten des OGH (23.02.2018, 8 ObA 53/17b)
gibt es im Übrigen dazu ein sehr klares Statement in Bezug auf die Rolle der (anteiligen) Sonderzahlungen als Bestandteil des regelmäßigen Entgelts nach § 3 EFZG. Auf diese Bestimmung verweist ja im übrigen § 32 Epidemiegesetz:

"Als regelmäßiges Entgelt gilt nach § 3 EFZG das Entgelt, das dem Arbeitnehmer gebührt hätte, wenn keine Arbeitsverhinderung eingetreten wäre. Es ist vom arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff auszugehen, der außer dem Grundlohn auch anteilige Sonderzahlungen beinhaltet, wenn und soweit darauf nach Kollektivvertrag oder Vereinbarung ein Anspruch besteht"

[color=var(--blue-link)]https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Just...0_000.html[/color]

Ein herzliches Dankeschön für diesen Tipp ergeht an Rainer Kraft.

Es zahlt sich also meiner Einschätzung nach aus, beharrlich dran zu bleiben und nicht den Erwägungen des Gesundheitsministeriums bzw. jenen des Landesverwaltungsgerichts OÖ zu folgen. Der Weg ist mühsam, aber am Ende bekommt man mit Sicherheit Recht.

Was das Gesundheitsministerium unter "hausinternen Überlegungen" versteht, bleibt uns jedenfalls leider verschlossen.
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Rückerstattung nach dem Epidemiegesetz - keine Sonderzahlungen mehr dabei - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.02.2021, 16:24

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