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AfA durch Begründung von wirtschaftlichem Eigentum beim Fruchtgenussberechtigten
#2
Guten Tag,

das hängt von der Fruchtgenussgestaltung und der damit verbundenen Einkünftezurechnung ab. Bei ungünstiger Gestaltung und strenger Auslegung durch das FA können die Einkünfte dem zivilrechtlichen Eigentümer und die Aufwendungen demjenigen, der sie trägt, zuzurechnen sein. Bei demjenigen würde dann Liebhaberei vorliegen.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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RE: AfA durch Begründung von wirtschaftlichem Eigentum beim Fruchtgenussberechtigten - von Steuerexperte - 03.03.2021, 18:38

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