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Kurzarbeit und Lockdownbranche
#2
Für die Monate November 2020 bis März 2021 sollte es passen (das sind die "Lock-down-Monate").

Zusätzlichen Antrag braucht es dazu nicht.

Für den Monat Oktober 2020 muss - wenn die Beilage 2 genehmigt wurde - dennoch die Mindestarbeitszeit von 10 % beachtet werden.
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Nachrichten in diesem Thema
Kurzarbeit und Lockdownbranche - von Andrea 2 - 16.03.2021, 13:01
RE: Kurzarbeit und Lockdownbranche - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.03.2021, 19:37

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