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Kollektivvertrag Arbeiter*innen in der Arbeitskräfteüberlassung - Kündigungsregelunge
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Kollektivvertrag Arbeiter*innen in der Arbeitskräfteüberlassung - Kündigungsregelungen bleiben auch nach dem 30.9.2021 unverändert

Die Kündigungsregelungen nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter*innen in der AKÜ ändern sich auch nach dem 30.09.2021 nicht.
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Kollektivvertrag Arbeiter*innen in der Arbeitskräfteüberlassung - Kündigungsregelunge - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.06.2021, 15:48

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