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Ausschüttung aus einer GmbH an den 6% Gesellschafter der Holding
#2
Wenn er nur eine Ausschüttung an sich will ist das alinear. Da gibt es bestimmte Voraussetzungen. Jedenfalls muss es im Gesellschaftsvertrag geregelt sein (§82 Abs. 2 GmbHG)
Gesellschaftsrechtlich ist es grundsätzlich möglich. Steuerrechtlich sollte eine wirtschaftliche Begründung vorliegen damit das auch anerkannt wird. (KStR RZ 727)
Ob alle zustimmen müssen hängt wohl auch vom Gesellschaftsvertrag und den entsprechenden Regelungen ab.
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RE: Ausschüttung aus einer GmbH an den 6% Gesellschafter der Holding - von ERJ - 30.04.2019, 18:59

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