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deutscher Vortragender tätig in Österreich
#2
Die Leistung eines Vortragenden ist dort steuerpflichtig, wo der Auftraggeber ansässig ist (Empfängerort, Generalklausel B2B gem. § 3a Abs 6 UStG).
Der Tätigkeitsort ist irrelevant und würde nur bei Vorträgen für Nichtunternehmer (wohl eher die Ausnahme) eine Rolle spielen.

Ist der Auftraggeber ein ö Unt. und der Vortragende ausländischer Unternehmer, kommt es zum Reverse Charge.
Ob der Vortragende eine UID hat, spielt dabei überhaupt keine Rolle (auch Rev. Ch. z.B. bei Vortragenden aus Drittländern).
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RE: deutscher Vortragender tätig in Österreich - von GerhardKollmann - 21.06.2019, 14:15

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