Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Coronaprämie im Nachhinein
#2
Sagen wir so: die Erfassung auf dem Lohnkonto ist wärmsten empfohlen, aber nicht zwingend geboten.

An ausgeschiedene Arbeitnehmer*innen: wie im Vorjahr: ja, das ist möglich. Würde ich einfach in den letzten Monat rollen.

Aber Bezahlung außerhalb vom Lohnkonto ist im Prinzip auch Recht, weil die Erfassungspflicht nirgendwo steht und auch die Lohnkontenverordnung nie in diesem Punkt eine Anpassung erfuhr. Nur: ich würde es sicherheitshalber über das Lohnkonto machen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Coronaprämie im Nachhinein - von wito75 - 21.12.2021, 16:00
RE: Coronaprämie im Nachhinein - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.12.2021, 17:49

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste