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KV Bau Angestellte Sonderzahlung
#6
Alles klar. Dann bin ich ja beruhigt, dass der Kollektivvertrag hier keinen dezidierten Ausschlag der Teilzeitmehrarbeitsstunden formuliert.

Wurde die Teilzeitmehrarbeit zuletzt auch regelmäßig ausbezahlt, dann ist sie bei der Berechnung der Sonderzahlungen zu berücksichtigen und zwar deshalb, weil die Regelung des § 19d Abs. 4 AZG insoweit von zwingender Natur ist. 

Die Formulierung im Kollektivvertrag schließt Überstundenentlohnungen aus, kann aber die regelmäßig geleistete Teilzeitmehrarbeit nicht wirksam ausschließen. Den TZ-Mehrarbeitszuschlag von 25 % würde ich aber nicht einbeziehen, da das Gesetz ja nur die Berücksichtigung der (Mehr)Arbeitszeit verlangt.
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Nachrichten in diesem Thema
KV Bau Angestellte Sonderzahlung - von erich - 23.12.2021, 09:03
RE: KV Bau Angestellte Sonderzahlung - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.12.2021, 14:54

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