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Fahrzeug Besitzer Ehefrau - wer kann mir weiterhelfen ?
#3
S.g. Herr Haslinger, 
vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
Ich habe das Booklet zum Thema Kfz von der Wko gelesen.
Doch da heißt es:

Es kommt häufig vor, dass eine nahestehende Person (Gattin, Eltern etc.) einem Unternehmer ein Kfz für betriebliche Fahrten überlässt, ohne dass dafür Miete bezahlt werden muss. Bei der unentgeltlichen Überlassung sind 2 Fälle zu unterscheiden: 

• Gehört das Kfz nicht zum Betriebsvermögen des Eigentümers, können im Falle einer betrieblichen Nutzung durch den Unternehmer von mehr als 50% nur die tatsächlichen Aufwendungen (Treibstoff, anteilige Fixkosten, jedoch keine AfA) geltend gemacht werden. Bei einer betrieblichen Nutzung bis zu max. 50%, kann auch das amtliche Kilometergeld angesetzt werden, wobei auch hier eine Obergrenze von 30.000 km gilt. •

Ist das Kfz Teil des Betriebsvermögens des Eigentümers, können nur die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden. n geltend gemacht werden. Hinweis: Die AfA kann vom nutzenden Unternehmer nie angesetzt werden, weil das Kfz im Eigentum des Angehörigen steht.

Ich habe es vielleicht blöd formuliert bzw. eigentlich wie die WKO. Über 50 % scheinbar wie BV, daher tatsächliche Kosten, aber keine AFA.
Unter 50 % Kilometergelder.  

Aber ich denke wir meinen dasselbe. 
Danke für Ihre Hilfe.

MFG Angelika Kuhnert
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RE: Fahrzeug Besitzer Ehefrau - wer kann mir weiterhelfen ? - von AngieK - 09.01.2022, 16:51

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