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Krankenversicherung - Werbungskosten
#5
Vielen Dank Jutta für die Info.
Habe nun aus der RZ 243 raus gelesen, dass diese Zahlungen bis zur Höhe der (gesetzlichen) Pflichtversicherung als Werbungskosten
geltend gemacht werden können, darüber hinaus gehende Zahlungen sind Topfsonderausgaben (aber nun ja leider nicht mehr steuerwirksam).
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RE: Krankenversicherung - Werbungskosten - von Silvia - 25.03.2022, 13:19

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