Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Erstattung von Lohn- und Lohnnebenkosten bei Covid-19-Risikofreistellung
#1
Erstattung von Lohn- und Lohnnebenkosten bei Covid-19-Risikofreistellung

Eine Information der WKO

Werden Dienstnehmer unter Entgeltfortzahlung aufgrund eines Covid-19-Attests freigestellt, können Dienstgeber die Erstattung der dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten beantragen.

Die Kostenerstattung kann für den Zeitraum 1.8.2022 bis 31.10.2022 beantragt werden.

Der Antrag ist spätestens 6 Wochen nach dem Ende der Freistellung bei der ÖGK einzubringen.

Endet die Freistellung aufgrund des Wegfalles der Covid-19-Dienstfreistellungsregelung am 31.10.2022, können Anträge fristwahrend bis 13.12.2022 gestellt werden.

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Erstattung von Lohn- und Lohnnebenkosten bei Covid-19-Risikofreistellung - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 10.08.2022, 16:34

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste