Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer
#2
Sehr geehrte Frau Christine,

Sie können den Sachverhalt wie beschrieben verbuchen. Da die betriebliche Nutzung über 10% liegt, steht auch ein anteiliger Vorsteuerabzug zu. Wahlweise kann auch ein voller Vorsteuerabzug mit einer anschließenden jährlichen Eigenverbrauchsbesteuerung geltend gemacht werden (siehe UStR Rz 1902 f).

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Klimaanlage/Eigenheim/Arbeitszimmer - von Steuerexperte - 15.08.2019, 10:51

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste