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ImmoESt
#2
Gewinne und Verluste aus betrieblichen Grundstücksveräußerungen sind im ermittelten Gewinn enthalten. Die ImmoESt ist anzurechnen. Die Steuererklärungsformulare sehen diesbezüglich eigene Felder vor.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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Nachrichten in diesem Thema
ImmoESt - von Christa - 27.09.2022, 10:36
RE: ImmoESt - von Steuerexperte - 29.09.2022, 16:49

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