04.10.2022, 13:04
Fragen zu konkret anzuwendenden Kollektivverträgen kann ich nur beantworten, wenn im Fragetext auch der konkret anzuwendende Kollektivvertrag verlinkt wurde (zB unter www.kollektivvertrag.at).
Wenn es - so wie Sie schreiben - dazu keine eigene Regelung gibt, dann ist Ihre Schlussfolgerung korrekt.
Wenn es - so wie Sie schreiben - dazu keine eigene Regelung gibt, dann ist Ihre Schlussfolgerung korrekt.