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Stromkosten und Heizung bei kleiner Dienstwohnung
#2
Begünstigt ist bei der Ausnahme nach § 2 Abs. 7a Sachbezugswerteverordnung definitiv nur der Bereich "Wohnraum und Betriebskosten".

Das Tragen der Heizkosten ist in einer separaten Bestimmung geregelt und zwar in § 2 Abs. 8 und 9 geregelt.

Trägt der Arbeitgeber die Heizkosten für eine "kleine sachbezugsfreie Dienstwohnung", so ist der Heizkostensachbezug zum Ansatz zu bringen.
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RE: Stromkosten und Heizung bei kleiner Dienstwohnung - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.10.2022, 17:18

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