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Umsatzsteuer Dienstleistungen an Großbritannien
#2
Hallo,

dein Begriff der Dienstleistung erfordert zu allererst eine genauere Kategorisierung. §3a UStG zählt taxativ sonstige Leistungen auf.

Prinzipiell kann man sagen dass eine sonstige Leistung, an ein Unternehmen, in ein Drittland, als im Drittland ausgeführt betrachtet wird. (B2B-Generalnorm) Diese Generalnorm wird aber zB durch Grundstücksleistungen durchbrochen (3a UStG). In jenem Fall wäre die Besteuerung dort vorzunehmen wo das Grundstück gelegen ist. Eine Personenbeförderung des Unternehmers im Zuge einer Geschäftsreise in Rumänien, wäre zB in Rumänien steuerbar.

In Österreich wäre eine sonstige Leistung, unter Annahme der B2B-Generalnorm, an ein Unternehmen im Drittland damit nicht steuerbar.

Schuldner der Steuer ist der Empfänger der Leistung im Drittland. Österreich wendet das ReverseCharge Verfahren an.

Die Kleinunternehmerregelung greift in diesen Sachverhalt nicht ein. Eine Steuernummer bräuchtest du nur wenn du Steuer abführen müsstest.
Dodgy "Steuerpflichtig seit der Geburt, bis zum Tod." Sad
www.christoph-gsodam.eu
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RE: Umsatzsteuer Dienstleistungen an Großbritannien - von Christoph G. - 12.11.2022, 10:30

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