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Grundfreibeitrag bei sonst. Einkünften
#2
Das ist korrekt, der Grundfreibetrag kann nur bei der Gewinnermittlung eines Betriebes geltend gemacht werden, betriebliche Einkünfte sind nur die ersten drei Einkunftsarten, dazu zählen die sonstigen Einkünfte nicht dazu.
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RE: Grundfreibeitrag bei sonst. Einkünften - von Reinhold Auer - 22.08.2019, 14:44

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