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Vermietung "Ausländer" Kleinunternehmer
#2
Hallo Berni,

siehe dazu nachstehenden link aus der FinDok:
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...9da75d4353

Demnach gilt die Kleinunternehmerregelung nur dann, wenn ein umsatzsteuerliches Unternehmen im Österreich besteht. Dies ist dann der Fall, wenn die unternehmerischen Entscheidungen in Ö getroffen werden (siehe RZ 639b USt-RL)

Da der deutsche Staatsbürger in D lebt, werden die Entscheidungen in D (bis Ende 2016 genügte auch ein Ö-Wohnsitz) getroffen und es kann daher die KU-Regelung nicht in Anspruch genommen werden.
Die Folge ist, dass mit Ö-USt fakturiert werden muss, allerdings eine VSt berücksichtigt werden darf. Die UVA kann 1/4-jährlich abgegeben werden.

Für die Vermietung einer ETW an Urlauber gibt es seit heuer umfangreiche Regelungen zu beachten (va gewerberechtl. Vorschriften bzw. Zustimmung der anderen Eigentümer, etc.), siehe nachstehenden link). Es ist nicht mehr so einfach, dass zu bewerkstelligen.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/fre...60401.html

LG bague
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RE: Vermietung "Ausländer" Kleinunternehmer - von Bague - 10.11.2022, 22:09

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