Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abverkauf wegen Betriebsaufgabe - Anmeldepflicht
#3
Das trifft zu, wenn wegen "Betriebsschließung" ein Abverkauf beworben wird. Dazu benötigt man eine Bewilligung. Wenn jedoch ein Abverkauf "ohne" dieser Bewerbung erfolgt, ist diese nicht erforderlich.
(siehe https://www.wko.at/service/w/unternehmen...ere.pd.pdf
https://www.wko.at/service/wirtschaftsre...blick.html)

Bei der Bewerbung darf die Betriebsschließung nicht aufscheinen (zB. "Wir schließen" oder "totale Geschäftsaufgabe") - es muss bei einem Abverkauf ja grundsätzlich kein Grund angegeben werden.
LG
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Abverkauf wegen Betriebsaufgabe - Anmeldepflicht - von Bague - 09.01.2023, 22:38

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste