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Abfertigung ALT
#1
Erbitte um Hilfe.
Rahmenbedingungen einer Klientin,
Abfertigung Alt
ein Jahresgehalt Abfertigungsanspruch
möglicher Pensionsantritt ab 1.7.2023
Bisher 40 Stundenwochen und jährlich cirka 100 Überstunden.
Die Überstunden setzten sich zusammen aus Nachtdiensten und Wochenenddiensten.
 
Die Klientin möchte jedoch gerne weiterarbeiten. Sie wird erst in drei Jahre mit 63 in Pension gehen und  den SV Bonus in Anspruch nehmen
Sie möchte weniger Stunden (zwischen 25 - 30) und keine Nachtdienste und  Wochenenddienste mehr arbeiten.
 
Meine Frage:
wenn es zu einer „50-plus-Teilzeit (§ 14 Abs. 1 Z. 1 AVRAG) Vereinbarung kommt“
Welche Stunden sind für die Abfertigung heranzuziehen?
 
Bisher habe ich nur Beispiele gefunden für die Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit.
Was  passiert mit der Reduktion der Überstunden, wenn diese die letzten 25 Jahre regelmäßig gearbeitet wurden?

 
Danke und liebe Grüße
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Abfertigung ALT - von ElisaStein - 06.03.2023, 08:45

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