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Deutsche oder österr. USt?
#2
mE fällt da keine USt an, weil es sich um eine Katalogleistung gem. § 3a UStG handelt. Die werden mit RC gem. § 19 zu behandeln sein (UID,-Nr., Nettobetrag und Hinweis RC). Zu Grundstücksleistungen können die RZ 639y ff USt-RL herangezogen werden, wobei in RZ 640b festgehalten ist, dass "Steuerberatung über Abschreibungsmöglichkeiten iZm einem Grundstück" nicht als Grundstücksleistungen gesehen werden.
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Nachrichten in diesem Thema
Deutsche oder österr. USt? - von Muck Manuela - 27.07.2023, 11:53
RE: Deutsche oder österr. USt? - von Bague - 29.07.2023, 15:04

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