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Karenzdauer, wenn der "andere Elternteil" nicht karenzanspruchsberechtigt ist
#3
Zu Frage 1:

Nein. Da gehört tatsächlich Ablauf 22. Lebensmonat hin. Das ist ja das Verwirrende.


Zu Frage 2:

Seit geraumer Zeit werden hier leider meine Formatierungen nicht mehr übernommen. Dieses Zeichen hätte ein Pfeil ==> sein sollen bzw. war es ursprünglich.

Das habe ich aufgegeben zu reklamieren und lebe nun mit dieser Einschränkung. Ich hoffe, dass es die anderen auch tun.
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RE: Karenzdauer, wenn der "andere Elternteil" nicht karenzanspruchsberechtigt ist - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.11.2023, 17:03

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