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Kleinunternehmer USt pflichtig
#2
Die Umsatzgrenze von € 35.000,00 ist eine Nettogrenze, dh bei grundsätzlich 20%igen Umsätzen wären es € 42.000,00 Brutto.

Die € 40.000,00 Grenze gilt ab dem Veranlagungsjahr 2023 betreffend der Kleinstunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer, diese hat aber nichts mit der Umsatzgrenze gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG zu tun.

Umsatzsteuer: 1maliges Überschreiten von 15% zulässig = € 40.250,00 netto - wäre brutto € 48.300,00.

MIt den € 48.500,00 sind Sie USt-Pflichtig!

LG
Reinhold Auer
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Nachrichten in diesem Thema
Kleinunternehmer USt pflichtig - von chr2 - 04.12.2023, 10:04
RE: Kleinunternehmer USt pflichtig - von Reinhold Auer - 04.12.2023, 16:11
RE: Kleinunternehmer USt pflichtig - von chr2 - 04.12.2023, 18:14

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