Guten Morgen,
habe eine Frage.
Keine Durchrechnung/Gleitzeit.
DN hat ein ZA Konto von 100 h (zum Teil vom Vorjahr und zum Teil vom laufenden Jahr). Jetzt will er sich die Überstunden auszahlen lassen und jedes Monat die Steuerfreiheit genießen.
Die Stunden vom Vorjahr (42) können nicht gem § 68 Abs. 2 EStG ausbezahlt werden, oder (bis 10 h schon - bis 18 würd nicht gehen)? Aber können ich die restlichen 58 h (lfd. Jahr) auf die Monate 1- 5 aufteilen um die Steuerfreiheit gem 68/2 mtl. zu erhalten?
danke!
habe eine Frage.
Keine Durchrechnung/Gleitzeit.
DN hat ein ZA Konto von 100 h (zum Teil vom Vorjahr und zum Teil vom laufenden Jahr). Jetzt will er sich die Überstunden auszahlen lassen und jedes Monat die Steuerfreiheit genießen.
Die Stunden vom Vorjahr (42) können nicht gem § 68 Abs. 2 EStG ausbezahlt werden, oder (bis 10 h schon - bis 18 würd nicht gehen)? Aber können ich die restlichen 58 h (lfd. Jahr) auf die Monate 1- 5 aufteilen um die Steuerfreiheit gem 68/2 mtl. zu erhalten?
danke!