12.09.2024, 15:31
Liebes Forum,
ich hätte da eine Frage. In einem Unternehmen gibt es leitende Angestellte in den obersten Führungsebene die nicht dem Kollektivvertrag unterliegen jedoch trotzdem
als Angestellte in den Lohnverrechnung geführt werden.
Müssten bei diesen Personen korrekterweise eigentlich dann nicht auch Sonderzahlungen, Jubiläumsgelder udgl. wie ein laufender Bezug abgerechnet werden?
Oder werden Sonderzahlungen im Sinne des EStG grundsätzlich, auch ohne KV Zugehörigkeit, begünstigt abgerechnet?
Haben diese Personen dann auch Anspruch auf die im Kollektivvertrag geregelten "Freitzeit bei Dienstverhinderung" wie Eheschließungen udlg.
Danke!
ich hätte da eine Frage. In einem Unternehmen gibt es leitende Angestellte in den obersten Führungsebene die nicht dem Kollektivvertrag unterliegen jedoch trotzdem
als Angestellte in den Lohnverrechnung geführt werden.
Müssten bei diesen Personen korrekterweise eigentlich dann nicht auch Sonderzahlungen, Jubiläumsgelder udgl. wie ein laufender Bezug abgerechnet werden?
Oder werden Sonderzahlungen im Sinne des EStG grundsätzlich, auch ohne KV Zugehörigkeit, begünstigt abgerechnet?
Haben diese Personen dann auch Anspruch auf die im Kollektivvertrag geregelten "Freitzeit bei Dienstverhinderung" wie Eheschließungen udlg.
Danke!