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Zuverdienst bei Karenz
#1
Liebe Kollegen!
Ich habe eine Klientin, die in Karenz ist und Einnahmen aus V+V hat. Haben die Einkünfte aus V+V eine Auswirkung auf die Karenz?
Danke für Eure Unterstützung.
Schöne Grüße
Sandra
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#2
Hallo,

Zur Feststellung, ob die Zuverdienstgrenze überschritten wurde, ist der Zuverdienst gemäß § 8 KBGG (Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte) zu berechnen. Dabei sind folgende Einkunftsarten zu berücksichtigen:
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

Da Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht unter die genannten Einkunftsarten fallen, sind diese bei der Ermittlung des Zuverdienstes nicht zu berücksichtigen.


Beste Grüße


Angehängte Dateien
.pdf   KBGG2_Infoblatt_Kinderbetreuungsgeld_ab_1.3.2017.pdf (Größe: 207,44 KB / Downloads: 3)
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#3
Danke für die Hilfe
Schöne Grüße
Sandra
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