16.04.2025, 17:07
Ich bräuchte eine Auskunft (bzw. einen Denkanstoß) für folgenden Sachverhalt.
Die Mitarbeiter einer Firma arbeiten seit ca. 2020 im Homeoffice - sowohl regelmäßig (ein fixer Tag die Woche) als auch sporadisch für einzelne Tage (z.B. bei Teilnahme an Webinaren, wenn sich der Mitarbeiter angeschlagen fühlt aber (noch) nicht krank ist) oder für mehrere Tage am Stück (z.B. wenn Umbauarbeiten am Arbeitsplatz stattfinden). Schriftliche Vereinbarungen gibt es meines Wissens vor 2025 keine, die Mitarbeiter mit regelmäßigem Homeoffice hatten normalerweise ihren "fixen" Tag die Woche, bei allen anderen wurde es ca. eine Woche vor Beginn den Homeoffices mit der Abteilungsleitung mündlich vereinbart.
Außer digitalen Arbeitsmitteln (Laptop, Headset, virtuelle Telefonanlage, Maus) wurde den Dienstnehmern nichts bereitgestellt und kein Kostenersatz wurde bezahlt.
Die Homeoffice-Tage (sowohl regelmäßige als auch sporadische) wurden in den Arbeitszeitaufzeichnungen erfasst und am Lohnkonto gemeldet, es wurde bei den Mitarbeitern mit Pendlerpauschale auch die Anzahl der monatlichen Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsort kontrolliert.
für die gemeldeten Homeoffice-Tage wurden in der Veranlagung (auch der automatischen Veranlagung) Differenzwerbungskosten in Höhe von 3 Euro pro gemeldetem Homeoffice-Tag geltend gemacht.
Nun komme ich zu meiner Frage/meinen Fragen:
a) wenn nur einige "fallweise" Homeoffice-Tage geleistet wurden, dürfen diese überhaupt übermittelt werden oder würde für solche Tage weder ein Pauschale noch Differenzwerbungskosten anfallen?
b) können die Differenzwerbungskosten auch geltend gemacht werden, wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt? Ich habe vor einigen Jahren die Antwort erhalten, dass es möglich sei (Betriebsprüfer Finanzamt), allerdings kann ich die Antwort doch falsch verstanden haben oder es hat sich mittlerweile die Ansicht der Prüforgane geändert.
Die Mitarbeiter einer Firma arbeiten seit ca. 2020 im Homeoffice - sowohl regelmäßig (ein fixer Tag die Woche) als auch sporadisch für einzelne Tage (z.B. bei Teilnahme an Webinaren, wenn sich der Mitarbeiter angeschlagen fühlt aber (noch) nicht krank ist) oder für mehrere Tage am Stück (z.B. wenn Umbauarbeiten am Arbeitsplatz stattfinden). Schriftliche Vereinbarungen gibt es meines Wissens vor 2025 keine, die Mitarbeiter mit regelmäßigem Homeoffice hatten normalerweise ihren "fixen" Tag die Woche, bei allen anderen wurde es ca. eine Woche vor Beginn den Homeoffices mit der Abteilungsleitung mündlich vereinbart.
Außer digitalen Arbeitsmitteln (Laptop, Headset, virtuelle Telefonanlage, Maus) wurde den Dienstnehmern nichts bereitgestellt und kein Kostenersatz wurde bezahlt.
Die Homeoffice-Tage (sowohl regelmäßige als auch sporadische) wurden in den Arbeitszeitaufzeichnungen erfasst und am Lohnkonto gemeldet, es wurde bei den Mitarbeitern mit Pendlerpauschale auch die Anzahl der monatlichen Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsort kontrolliert.
für die gemeldeten Homeoffice-Tage wurden in der Veranlagung (auch der automatischen Veranlagung) Differenzwerbungskosten in Höhe von 3 Euro pro gemeldetem Homeoffice-Tag geltend gemacht.
Nun komme ich zu meiner Frage/meinen Fragen:
a) wenn nur einige "fallweise" Homeoffice-Tage geleistet wurden, dürfen diese überhaupt übermittelt werden oder würde für solche Tage weder ein Pauschale noch Differenzwerbungskosten anfallen?
b) können die Differenzwerbungskosten auch geltend gemacht werden, wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt? Ich habe vor einigen Jahren die Antwort erhalten, dass es möglich sei (Betriebsprüfer Finanzamt), allerdings kann ich die Antwort doch falsch verstanden haben oder es hat sich mittlerweile die Ansicht der Prüforgane geändert.

