08.04.2025, 16:40
Schönen Nachmittag,
im Zuge der Jahreserklärungen hatte ich mit einer Kollegin eine Unterhaltung bezüglich der Schwerarbeitsmeldungen. Obwohl ich mir eigentlich sicher war kam ich ins Wanken und möchte dies deshalb nun im Nachgang erfragen.
In Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung ist keine Schwerarbeitsmeldung vorzulegen. Ich ging davon aus, dass sich dies auf die Höhe des Einkommens bezieht. Meine Kollegin meinte jedoch es bezieht sich auf die Arbeitszeit.
Ein konkretes Beispiel: ein Arbeiter welcher aufgrund der Tätigkeit unter die Schwerarbeitsverordnung fällt, hat einen Monatslohn von € 600,- brutto und arbeitet wöchentlich 11 Stunden.
Sie würde keine Schwerarbeitsmeldung abgeben, weil der Mitarbeiter nicht 8 Stunden täglich arbeitet.
Ist das richtig?
Viele Grüße
HPH
im Zuge der Jahreserklärungen hatte ich mit einer Kollegin eine Unterhaltung bezüglich der Schwerarbeitsmeldungen. Obwohl ich mir eigentlich sicher war kam ich ins Wanken und möchte dies deshalb nun im Nachgang erfragen.
In Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung ist keine Schwerarbeitsmeldung vorzulegen. Ich ging davon aus, dass sich dies auf die Höhe des Einkommens bezieht. Meine Kollegin meinte jedoch es bezieht sich auf die Arbeitszeit.
Ein konkretes Beispiel: ein Arbeiter welcher aufgrund der Tätigkeit unter die Schwerarbeitsverordnung fällt, hat einen Monatslohn von € 600,- brutto und arbeitet wöchentlich 11 Stunden.
Sie würde keine Schwerarbeitsmeldung abgeben, weil der Mitarbeiter nicht 8 Stunden täglich arbeitet.
Ist das richtig?
Viele Grüße
HPH

