Guten Morgen Herr Kurzböck,
wir bräuchten bitte Hilfe :-)
Der Handel (Ang) sieht für das Ausfallsentgelt einen 3 bzw. 13 Wochenzeitraum vor.
Ist die Mehrarbeit die gem. § 19d Abs 1 AZG am Ende des Quartals ausbezahlt wird (4x jährlich), in das Ausfallsentgelt einzubeziehen?
Die Mehrarbeit fällt regelmässig (mtl.) an und wird zum Teil innerhalb des Quartals verbraucht, der Rest wird mit Zuschlag (25%) am Ende des Zeitraums ausbezahlt.
Ich habe nichts an Fachliteratur gefunden.
vielen Dank!
wir bräuchten bitte Hilfe :-)
Der Handel (Ang) sieht für das Ausfallsentgelt einen 3 bzw. 13 Wochenzeitraum vor.
Ist die Mehrarbeit die gem. § 19d Abs 1 AZG am Ende des Quartals ausbezahlt wird (4x jährlich), in das Ausfallsentgelt einzubeziehen?
Die Mehrarbeit fällt regelmässig (mtl.) an und wird zum Teil innerhalb des Quartals verbraucht, der Rest wird mit Zuschlag (25%) am Ende des Zeitraums ausbezahlt.
Ich habe nichts an Fachliteratur gefunden.
vielen Dank!

