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Regelmäßige Nachtdienste eines Nachtclubportiers – Schwerarbeit?
#1
Sachverhalt:

Der Portier eines Nachclubs reklamierte das Vorliegen von Schwerarbeitszeiten.

Seine Dienste verliefen von Donnerstag bis Samstag und dauerten von 20:00 Uhr bis jedenfalls 4:00 Uhr, in aller Regel jedoch bis etwa 4:20 Uhr/4:30 Uhr.

An Sonntagen und Montagen begann er seine Schicht bereits um 14:00 Uhr und beendete seine Tätigkeit „nicht vor“ 4:00 Uhr (Sonntag).

Die Pensionsversicherungsanstalt lehnte das Vorliegen von Schwerarbeit ab.

Der Fall landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof.


So entschied der OGH:

Das Urteil, das in Wahrheit auch Auswirkungen auf die Personalverrechnung hat (jährliche Schwerarbeitsmeldungen) finden Sie in der Ausgabe Nr. 13/2025 der WPA (diese erscheint Mitte August 2025).

Wer sein WIKU Premium-Passwort zur Hand hat, kann den Premium-Artikel gerne schon jetzt lesen und sich informieren:

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