06.12.2019, 09:42
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit in Tiroler Landarbeitsordnung als Rechtsanspruch geregelt
Mit heutigem Tag dürfen Arbeitnehmer/innen, die der Tiroler Landarbeitsordnung unterliegen, erstmals auf Rechtsanspruchsbasis Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit antreten (also sogar noch früher als nach den Regelungen des AVRAG; dort ist dies erst ab 1.1.2020 möglich).
Zum Gesetzestext und zu den Materialien geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/TI/2019/142/20191205
Mit heutigem Tag dürfen Arbeitnehmer/innen, die der Tiroler Landarbeitsordnung unterliegen, erstmals auf Rechtsanspruchsbasis Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit antreten (also sogar noch früher als nach den Regelungen des AVRAG; dort ist dies erst ab 1.1.2020 möglich).
Zum Gesetzestext und zu den Materialien geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/TI/2019/142/20191205