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Manz webERV Firmenbucheinreichung
#1
Ist es für Bilanzbuchhalter möglich für alle Klienten die Einreichung der Firmenbuchoffenlegung über das MANZ webERV Service durch zu führen.
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#2
Ich würde davon ausgehen, habe mich aber aufgrund der Kosten für die Übermittlung über Justizonline entschieden.
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#3
(03.06.2026, 09:40)Verena schrieb: Ich würde davon ausgehen, habe mich aber aufgrund der Kosten für die Übermittlung über Justizonline entschieden.

Und kann ich über Justiz-Online in meinem Namen die Offenlegungen einreichen oder muss das dann jede Klientin selbst machen?
Bin ich als Bilanzbuchhalterin berechtigt die Offenlegungen meiner Klientinnen einzureichen?
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#4
Ja, Bilanzbuchhalter sind gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 BiBuG iVm § 2 Abs. 2 4 BiBuG zur Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Firmenbuch berechtigt. 
Ab 1.1.2026 ist die Übermittlung nur noch über JustizOnline möglich.
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