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Ist es für Bilanzbuchhalter möglich für alle Klienten die Einreichung der Firmenbuchoffenlegung über das MANZ webERV Service durch zu führen.
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Ich würde davon ausgehen, habe mich aber aufgrund der Kosten für die Übermittlung über Justizonline entschieden.
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Ja, Bilanzbuchhalter sind gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 BiBuG iVm § 2 Abs. 2 4 BiBuG zur Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Firmenbuch berechtigt.
Ab 1.1.2026 ist die Übermittlung nur noch über JustizOnline möglich.