20.02.2020, 10:24
Ein zu 100% beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer bezieht keine Einkünfte und auch keine Gewinnausschüttungen aus seiner GmbH. Er ist bereits Pensionist (allerdings Frühpensionist).
Die SVS ist nun der Meinung, dass hier trotzdem eine Pflichtversicherung gem. §2 Abs.1 Z3 GSVG eintritt. Da es keine BMGL gibt werden die Mindestbeiträge vorgeschrieben.
Hat jemand Erfahrung damit ob das so korrekt ist?
Die SVS ist nun der Meinung, dass hier trotzdem eine Pflichtversicherung gem. §2 Abs.1 Z3 GSVG eintritt. Da es keine BMGL gibt werden die Mindestbeiträge vorgeschrieben.
Hat jemand Erfahrung damit ob das so korrekt ist?