Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Corona-Kurzarbeit/geringfügig Beschäftigte
#1
Hallo,
meine Klientin beschäftigt um die 20 DN, 5 davon sind geringfügig beschäftigt (10 WStd.). Können auch die gfg. Beschäftigten ins Kurzarbeiitsprogramm aufgenommen werden?
Danke.
Zitieren
#2
Wir bekommen morgen die neue Kurzarbeitsrichtlinie.

Geringfügig Beschäftigte werden dabei nicht berücksichtigt sein.
Zitieren
#3
Wie sieht es mit All-In Vereinbarungen aus, kommt es hier zu einem "Rausschälen" der Überstunden oder wird einfach um den %Satz gekürzt?
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste