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Die ersten Nettoberechnungsbeispiele - allerdings ganz einfach gehalten ohne speziell
#1
Die ersten Nettoberechnungsbeispiele - allerdings ganz einfach gehalten ohne spezielle Fragen wie Sachbezüge oder Teilzeit oder Krankenstände, Überstunden etc.........

Frau Dr. Erika Marek hat ein paar Berechnungsbeispiele erstellt.

Diese Beispiele sind bewusst ganz einfach gehalten und ermöglichen es uns, einen guten Einstieg in die Berechnung zu erhalten.

Allerdings muss man noch spezielle Fragen wie Überstunden, Sachbezüge (also die Basisbildung), Kranken-, Urlaubs- und Feiertagsentgelt etc. (also jener Fragenkatalog, den ich vor 2 Tagen erstellt und übermittelt habe) abgestimmt werden.

Diese erläuterten Beispiele finden Sie im Link unterhalb


https://workupload.com/file/VC5cEsCt3Uw
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#2
Da wird große Freude unter den Mitarbeitern aufkommen wenn einer um 20% und einer um 80% reduziert und beide dasselbe Netto bekommen.
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#3
(24.03.2020, 19:51)ERJ schrieb: Da wird große Freude unter den Mitarbeitern aufkommen wenn einer um 20% und einer um 80% reduziert und beide dasselbe Netto bekommen.

Diese Anfrage kam auch schon von Klienten.

Aussage deren Mitarbeiter:

"Wenn ich mehr als diese 10% arbeite will ich auch mehr Geld!"

Da kommt die Frage auf, kann ich diesen Mitarbeitern mehr zahlen für den Fall dass sie mehr arbeiten? (große Optiker in Ö sichern zB. ihren Mitarbeitern überhaupt gleich 100% zu in der KUA)

Hätte man die Kurzarbeitsunterstützung auf fixe Brutto(Stunden)beträge fixiert, die pro Ausfallstunde zugesichert werden, hätten wir wohl keine bzw. weniger Probleme.
Diese Brutto-Netto-Mischerei ist der Wahnsinn.
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#4
Liebe Forumsmitglieder,

bei meiner Recherche zur Thematik Kurzarbeit und Höchstbeitragsgrundlage bin ich auf der Homepage der WKÖ auf zwei unterschiedliche Aussagen getroffen:

1) die Nettoentgeltgarantie bei Bruttoentgelten zwischen 2.685 Euro und 5.370 Euro beträgt 80 % (https://www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html) - dies impliziert, dass bei 5.370 Schluss wäre.
2) bei der Kurzarbeitsbeihilfe für Arbeitnehmer wird die Höchstbeitragsgrundlage von 5.370 Euro nicht berücksichtigt und die 80% gelten über die HBG hinaus. Nur der AG erhält die KUA-Unterstützung bis zur HBG. (https://www.wko.at/service/factsheet-cor...arbeit.pdf)

Dem Rechnungsbeispiel von Frau Dr. Marek, welches Herr Kurzböck gepostet hat, entnehme ich, dass sie entsprechend der Aussage 2 gearbeitet hat.


Habt ihr denselben Wissenstand, dass bei der Nettoentgeltgarantie von AN die HBG außer Acht gelassen wird?
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#5
Dies würde bedeuten, wenn ich es jetzt richtig verstehe, dass bei der Abrechnung von mtl. brutto € 3.500,-- und 20%iger AZ-Reduktion:

-der DN keine KUA-Unterstützung erhält
-der DG jedoch für die Ausfallsstunden (-20%) die KUA-Beihilfe vom AMS
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