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Im oben genannten KV gibt es neben den 50 %- und 100 %-Überstundenzuschlag auch einen Zuschlag von 75 %.
Gehört dieser Zuschlag im § 68/2 oder §68/1 EStG abgerechnet?
Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
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Hallo,
mE gelten die 75% für Überstunden vor 19 Uhr und fallen somit aus der Regelung des §68(1) raus, da im § 68(1) iVm § 68(6) die Nachtarbeit, als Blockzeit von 3 Std. zwischen 19 Uhr und 7 Uhr erfüllt sein muss.
LG Claudia
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Wo sind die 75% Zuschläge für Überstunden im KV metallverarb. Gewerbe (Arbeiter) geregelt?