23.06.2020, 12:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.06.2020, 13:34 von sattler susanne.)
Hallo
ich habe folgende Frage, Denkfehler:
Bei einem Unternehmen (KV Tankstelle) soll während der Kurzarbeit das Feiertagsarbeitsentgelt zusätzlich ausbezahlt werden.
Somit würde sich in der Lohnverrechnung die SV Bemessungsgrundlage VOR Kurzarbeit um das Feiertagsarbeitsentgelt erhöhen?
Bzw. ist es ein Problem, wenn während der Kurzarbeit in den einzlelnen Monaten (z.b. April, Mai und Juni) die laufende SV Bmgl. höher ist als die SV Bmgl. vor Kurzarbeit (die ist ja eingefrohren)?
(Grundsätzlich wäre das das Feiertagsarbeitsentgelt in der Nettolohngarantie abgegolten - für die LV herausschälen wegen Steuerfreiheit LST)
Oder denke ich hier komplett falsch?
Wenn ich die Kurzarbeit ausblende, dann hätten die betroffenen Damen das Feiertagsentgelt zusätzlich zum laufenden Bruttoentgelt erhalten und die SV Bmgl. wäre somit auch höher gewesen?
ich habe folgende Frage, Denkfehler:
Bei einem Unternehmen (KV Tankstelle) soll während der Kurzarbeit das Feiertagsarbeitsentgelt zusätzlich ausbezahlt werden.
Somit würde sich in der Lohnverrechnung die SV Bemessungsgrundlage VOR Kurzarbeit um das Feiertagsarbeitsentgelt erhöhen?
Bzw. ist es ein Problem, wenn während der Kurzarbeit in den einzlelnen Monaten (z.b. April, Mai und Juni) die laufende SV Bmgl. höher ist als die SV Bmgl. vor Kurzarbeit (die ist ja eingefrohren)?
(Grundsätzlich wäre das das Feiertagsarbeitsentgelt in der Nettolohngarantie abgegolten - für die LV herausschälen wegen Steuerfreiheit LST)
Oder denke ich hier komplett falsch?
Wenn ich die Kurzarbeit ausblende, dann hätten die betroffenen Damen das Feiertagsentgelt zusätzlich zum laufenden Bruttoentgelt erhalten und die SV Bmgl. wäre somit auch höher gewesen?