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geringf.ANG EFZG Karenz
#1
Lt. tel. Auskunft der NÖGKK besteht seit 11/2016 für Angestellte nach der Geburt des Kindes KEIN Anspruch mehr auf 6 Wochen EFZG (§ 8 Abs. 4 AngG). Lt. DG-Forum der SGKK ist das in manchen Fällen doch so:
http://www.forumdienstgeber.sgkk.at/cdsc...007.793077
Wer hat Recht?
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#2
Aus meiner Schulungsunterlage "Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeit, Elternteilzeit" (Stand: 1.10.2018) aus der WIKU-PV-Akademie-Edition:

Fall 46: Entgeltsfortzahlung während Mutterschutzzeitraumes
Wann zusammengefasst kommt die Entgeltsfortzahlung nach § 8 Abs. 4 AngG zur Anwendung?
 
Lösung zu Fall 46: Entgeltsfortzahlung während Mutterschutzzeitraumes
·        Angestellte ist in aufrechter Beschäftigung und hat ein Kind zur Welt gebracht.
·        Dann hat sie Anspruch auf die Fortzahlung des Entgelts.
·        Es gelten aber folgende Ausnahmen (Fälle, bei denen § 8 Abs. 4 AngG nicht zur Anwendung kommt):
o   sie erhält Wochengeld oder
o   sie erhält GKK-Krankengeld oder
o   sie befand sich vor dem Beschäftigungsverbot in einer Karenz nach dem MSchG oder einer Karenz zur Kinderbetreuung.
 
·        Liegt keine der zuvor genannten Ausnahmen vor, sondern ein „anderer Fall“ wie zB geringfügige Beschäftigung, unbezahlter Urlaub, der nicht zur Kinderbetreuung gedacht war, Pflegekarenz, Bildungskarenz,...., dann ist § 8 Abs. 4 AngG anzuwenden.
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#3
Herzlichen Dank für Ihre umfassende Auskunft!
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