03.11.2020, 11:16
Guten Morgen,
Ich habe eine Frage in Zusammenhang mit den Aufwendungen für Auslandstudium von Kindern.
Kann man bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Auslandstudium von Kindern in Großbritannien als Außergewöhnliche Belastung, neben UNI-Gebühren, Wohnungsmiete und sonstige Aufwendungen auch die gekaufte Bucher, die bei Amazon bestellt und mit Visakarte bezahlt sind, auch berücksichtigen? Allerdings wurden die einzelnen Rechnungen nicht aufbewahrt, aber Auf die Visa-Rechnung scheint die Abbuchung von Amazon in GB für die Bücher.
Herzlichen Dank im Voraus für die Unterstützung
Ich habe eine Frage in Zusammenhang mit den Aufwendungen für Auslandstudium von Kindern.
Kann man bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Auslandstudium von Kindern in Großbritannien als Außergewöhnliche Belastung, neben UNI-Gebühren, Wohnungsmiete und sonstige Aufwendungen auch die gekaufte Bucher, die bei Amazon bestellt und mit Visakarte bezahlt sind, auch berücksichtigen? Allerdings wurden die einzelnen Rechnungen nicht aufbewahrt, aber Auf die Visa-Rechnung scheint die Abbuchung von Amazon in GB für die Bücher.
Herzlichen Dank im Voraus für die Unterstützung