07.03.2019, 10:02
Hallo!
Für mich stellt sich eine grundsätzliche Frage zur Beurteilung Sachbezug: Spielt die Einstufung Fiskal-LKW (laut Zulassungsschein bzw. Typenschein als LKW angemeldet) eine Rolle bei der Beurteilung Sachbezug JA/NEIN? Meines Erachtens ist es egal ob es sich um PKW oder Fiskal LKW handelt, da beide Fahrzeugarten (Ausnahme möglich) dem Sachbezug bei privaten Fahrten unterliegen. Ist das richtig?
Werkverkehr mit Spezialfahrzeuge: Rz 744 LStR Eine private Nutzung ist nicht zulässig. In diesem Fall liegt Werkverkehr vor. Sachbezug ist keiner anzusetzen.
Argument für Spezialfahrzeug:
z.B. Fiskal-LKW mit Tankaufbau (LKW lt. Zulassung)
Berufschauffeure oder Fahrten zur Montage bzw. Baustelle Rz 745 :
Arbeitnehmer/innen wird ein firmeneigenes Kraftfahrzeug (PKW, Kombi, Mannschaftsbus, Pritsche etc.) für Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montage- oder Servicetätigkeit, die unmittelbar von der Wohnung angetreten werden, zur Verfügung gestellt. Eine private Nutzung ist nicht zulässig. In diesem Fall liegt Werkverkehr vor. Sachbezug ist keiner anzusetzen. Es muss aber kein Spezialfahrzeug sein?
Beispiele:
Danke.
MfG
Für mich stellt sich eine grundsätzliche Frage zur Beurteilung Sachbezug: Spielt die Einstufung Fiskal-LKW (laut Zulassungsschein bzw. Typenschein als LKW angemeldet) eine Rolle bei der Beurteilung Sachbezug JA/NEIN? Meines Erachtens ist es egal ob es sich um PKW oder Fiskal LKW handelt, da beide Fahrzeugarten (Ausnahme möglich) dem Sachbezug bei privaten Fahrten unterliegen. Ist das richtig?
Werkverkehr mit Spezialfahrzeuge: Rz 744 LStR Eine private Nutzung ist nicht zulässig. In diesem Fall liegt Werkverkehr vor. Sachbezug ist keiner anzusetzen.
Argument für Spezialfahrzeug:
z.B. Fiskal-LKW mit Tankaufbau (LKW lt. Zulassung)
Berufschauffeure oder Fahrten zur Montage bzw. Baustelle Rz 745 :
Arbeitnehmer/innen wird ein firmeneigenes Kraftfahrzeug (PKW, Kombi, Mannschaftsbus, Pritsche etc.) für Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montage- oder Servicetätigkeit, die unmittelbar von der Wohnung angetreten werden, zur Verfügung gestellt. Eine private Nutzung ist nicht zulässig. In diesem Fall liegt Werkverkehr vor. Sachbezug ist keiner anzusetzen. Es muss aber kein Spezialfahrzeug sein?
Beispiele:
- DN fährt mit Fiskal-LKW (NICHT Spezialfahrzeug) direkt von zuhause zur Betriebsstätte (NICHT Baustelle): Annahme Fahrtenbuch ohne extra Privatkilometer vorhanden. Sachbezug: JA
- DN fährt mit Fiskal-LKW (NICHT Spezialfahrzeug) direkt von zuhause zu den Baustellen, da Baustellen näher als Betriebsstätte: Annahme Fahrtenbuch ohne extra Privatkilometer vorhanden. Sachbezug: NEIN, werden extra private Kilometer gefahren, dann Sachbezug JA
- DN fährt mit Fiskal-LKW (NICHT Spezialfahrzeug) direkt von zuhause zu den Baustellen, von der Betriebsstätte zur Baustelle wäre aber der Weg kürzer: Annahme Fahrtenbuch ohne extra Privatkilometer vorhanden. Sachbezug: JA
- DN fährt mit Spezialfahrzeug direkt von zuhause zur Betriebsstätte oder Baustelle: Annahme Fahrtenbuch ohne extra Privatkilometer vorhanden. Sachbezug: NEIN, werden zusätzliche Kilometer privat gefahren, dann Sachbezug: JA
Danke.
MfG