22.12.2020, 18:27
Rückwirkende Geltendmachungsmöglichkeit von Kurzarbeit wird verlängert
Nach Ergehen der 2. Covid-Maßnahmen-Verordnung wird meinen Recherchen zufolge die Möglichkeit, rückwirkend die Kurzarbeit beim AMS zu beantragen verlängert werden und zwar voraussichtlich bis zum 4.1.2021.
Nach Ergehen der 2. Covid-Maßnahmen-Verordnung wird meinen Recherchen zufolge die Möglichkeit, rückwirkend die Kurzarbeit beim AMS zu beantragen verlängert werden und zwar voraussichtlich bis zum 4.1.2021.