20.01.2021, 16:06
es gibt ein Modell bei der Finanz, wo man ein Ratenansuchen machen kann betreffend Rückstände, die aus dem Zeitraum 15.3.2020 bis 31.3.2021 entstanden sind
meine Frage:
E-Steuernachzahlung aus 2019 (Bescheid 2019 wurde jetzt im Jänner 2021 veranlagt): zählt dieser Betrag als Fälligkeit im oben genannten Zeitraum (da es ja eine Nachforderung aus 2019 ist?)
danke
meine Frage:
E-Steuernachzahlung aus 2019 (Bescheid 2019 wurde jetzt im Jänner 2021 veranlagt): zählt dieser Betrag als Fälligkeit im oben genannten Zeitraum (da es ja eine Nachforderung aus 2019 ist?)
danke